Compliance & Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien ist für uns und unsere Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit. Unser Handeln sowohl bei unseren internen Abläufen, als auch in den Geschäftsbeziehungen mit unseren externen Partnern und Kunden ist darauf fokussiert. Unsere Selbstverpflichtung ist es eventuellen Compliance-Verstößen umgehend nachzugehen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Falls Ihnen konkrete Anhaltspunkte für mögliche Gesetzes- oder Regelverletzungen innerhalb unseres Unternehmens vorliegen, ermutigen wir Sie, uns solche Compliance-Verstöße unverzüglich zu melden.
Beispiele könnten sein:
- Verstöße gegen in- und ausländische Gesetze (z. B. Sicherheits- oder Umweltvorschriften, Datenschutzgesetze)
- Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien (z. B. Verfahrensbeschreibungen, IT-Sicherheitsrichtlinien)
- Interessenskonflikte: Mitarbeiter handeln im eigenen Interesse und nicht im Interesse des Unternehmens
- Datenmissbrauch
- Korruption
- Veruntreuung, Diebstahl, Betrug
- Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder sonstiges Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern
- Fragwürdige Geschäftspraktiken
Jede Compliance-Meldung wird streng vertraulich behandelt – dies gilt für alle gelieferten Informationen, einschließlich der Identität des Hinweisgebers. Die Meldung kann auf Wunsch anonym erfolgen. Wir gewährleisten, dass dem Hinweisgeber durch seine Meldung keine Nachteile entstehen – auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als falsch oder nicht erweisbar herausstellt. Gleichzeitig dulden wir keinen Missbrauch unseres Meldesystems und bitten Sie, Meldungen stets nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.
Unsere Meldestelle erreichen Sie per E-Mail an